Allgemeine Informationen zu Kehrbezirken und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern
Hoheitliche Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers im Überblick
- Durchführung der Feuerstättenschau zwei Mal in sieben Jahren, dabei Ausstellung des Feuerstättenbescheids
- Führen des Kehrbuches
- Kontrolle der Durchführungsnachweise von freien Schornsteinfegerbetrieben
- Mängelverfolgung an Feuerungsanlagen und Weiterleitung an die Behörde
- Abnahme von Feuerungsanlagen
- Ausstellung von Bescheinigungen nach Landesbaurecht
Wie werden Kehrbezirke eigentlich vergeben?
Kehrbezirke werden heutzutage ausgeschrieben wie Dienststellen im öffentlichen Dienst. Dabei vergibt das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Kehrbezirke an einen geeigneten Bewerber und entscheidet dabei nach fachlicher Eignung und Qualifikation. Kehrbezirke werden nur noch für 7 Jahre vergeben. Danach wird der Bezirk wieder öffentlich ausgeschrieben, und auch der Kehrbezirksinhaber muss sich neu bewerben.
Die für die Schornsteinfeger zuständige Behörde im Kreis Stormarn ist die Kreisordnungsbehörde in Bad Oldesloe, Ansprechperson ist zurzeit Herr Reimann.