Schornsteinfegerpreise
Seit dem 01.01.2013 besteht nicht nur die Möglichkeit für eine Schornsteinfegerwahl, auch die Kosten für die freien Tätigkeiten sind verhandelbar.
Für Sie als Kunde ist die Transparenz wichtig, daher werden meine Rechnungen spezifiziert erstellt. Versteckte Kosten sind somit ausgeschlossen! Des Weiteren werden natürlich nur die Arbeiten abgerechnet, die laut Gesetzgebung in dem jeweiligen Jahr durchgeführt werden müssen.
Welche Schornsteinfegerarbeiten in dem jeweiligen Jahr an der Reihe sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Feuerstättenbescheid.
Als Beispiel für meinen Service wird das Messergebnis gemäß 1. BImSchV im unteren Teil der Messbescheinigung jedes Jahr dokumentiert. Die Gesetzgebung sieht eine Feststellung aber nur alle zwei, beziehungsweise drei Jahre vor. Dem entsprechend wird die Gebühr nur in dem betreffenden Jahr abgerechnet.
Sollten Fragen zur Preisgestaltung bestehen oder möchten Sie ein Angebot erhalten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.
Ein Gebührenverzeichnis über gesetzlich vorgeschriebene Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers finden Sie im Downloadbereich oder unter